Start Aktuelles Zuweisungen aus Bußgeldern in 2009
24
Aug
2010
Zuweisungen aus Bußgeldern in 2009 PDF Drucken E-Mail
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In 2009 haben rheinland-pfälzische Gerichte und Staatsanwaltschaften in Ermittlungs- und Strafsachen den gemeinnützigen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz 8,2 Millionen Euro zugewiesen, in der Stadt Koblenz davon 873.171 Euro, teilte der SPD-Landtagsabgeordnete Heribert Heinrich mit. Aus der Übersicht, die jährlich vom Justizministerium veröffentlicht wird, geht hervor, dass der größte Anteil von annähernd 73% hiervon an die Bewährungshilfe überwiesen wurde. Über 68.000 Euro wurden dem Hospizverein zugesprochen, 47.000 Euro der Caritas, 30.000 Euro der Sportstiftung und 13.300 Euro dem Frauenhaus. Viele weitere gemeinnützige Einrichtungen in Koblenz mussten mit geringeren Zuwendungen auskommen. Für die AIDS-Hilfe waren es lediglich 400 Euro und für den Kinderschutzbund 500 Euro, die AWO ging in 2009 ganz leer aus. „Natürlich akzeptiere ich die Unabhängigkeit der Gerichte in der Frage, an welche Einrichtungen Geldbußen zu entrichten sind, aber gerade die sozialen Einrichtungen sind auf diese Zuwendungen angewiesen, um ihren Auftrag zu erfüllen“, so der Abgeordnete. Schade findet es Heinrich auch, dass erhebliche Beträge auch für Einrichtungen außerhalb von Rheinland-Pfalz überwiesen werden.

 
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